Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 10.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,55948
OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 10.04 (https://dejure.org/2007,55948)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2007 - 4 B 10.04 (https://dejure.org/2007,55948)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2007 - 4 B 10.04 (https://dejure.org/2007,55948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,55948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Nebentätigkeitsgenehmigung gegenüber einem Universitätsprofessor in Berlin; Kriterien für den Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung; Geltendmachung der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Rechtliche Einordnung ...

  • Judicialis

    VwVfG § 2; ; VwVfG § 35 Satz 1; ; VwVfG § 60; ; LBG Bln § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; ; LBG Bln § 29 Abs. 2 Satz 5; ; BerlHG § 99 Abs. 5 Satz 2; ; BerlHG § 102 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 24.06.1997 - 4 S 406.96

    Berufungsvereinbarungen; Hochschullehrer ; Universität; Haushaltsmittel;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 10.04
    Wie das OVG Berlin bereits mit Beschluss vom 24. Juni 1997 - OVG 4 S 406.96 - (DÖV 1997, 879) ausgeführt hat, hat der Professor einen Anspruch auf uneingeschränkte Erfüllung der mit ihm geschlossenen Berufungsvereinbarung, sofern diese nicht entweder durch Kündigung aufgelöst wird oder aber dem Erfüllungsanspruch sonst Einreden oder Einwendungen entgegenstehen.

    Denn das Berliner Hochschulgesetz enthält keine Vorschriften über die Anpassung bestehender Berufungszusagen an veränderte Verhältnisse und auch § 60 VwVfG findet gemäß § 2 VwVfG Bln in dem das Hochschulwesen umfassenden Bildungsbereich keine Anwendung (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 24. Juni 1997, a.a.O.).

    Ein bei Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich bestehendes Kündigungsrecht dürfte überdies nach dem Zweck einer Berufungsvereinbarung, dem Hochschullehrer für die Dauer seines Dienstverhältnisses die vereinbarten Leistungen zu sichern, regelmäßig stillschweigend abbedungen sein (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 24. Juni 1997, a.a.O.).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Voraussetzungen für den Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen (vgl. hierzu ausführlich OVG Berlin, Beschluss vom 24. Juni 1997, a.a.O., S. 879 f.) oder sonstige Einwendungen bestehen könnten.

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 10.04
    Der Gesetzgeber darf sich aus sachlichen Gründen über Berufungsvereinbarungen hinwegsetzen, wenn und soweit er seine Ziele, die sich im Rahmen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit halten, nur auf diese Weise verwirklichen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 2.00 - IÖD 2001, 218, 219 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 79, 278, 282/70 - BVerfGE 43, 242, 279, und Beschluss vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303, 336).
  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 10.04
    Der Gesetzgeber darf sich aus sachlichen Gründen über Berufungsvereinbarungen hinwegsetzen, wenn und soweit er seine Ziele, die sich im Rahmen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit halten, nur auf diese Weise verwirklichen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 2.00 - IÖD 2001, 218, 219 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 79, 278, 282/70 - BVerfGE 43, 242, 279, und Beschluss vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303, 336).
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 2.00

    Untätigkeitsklage, Änderungsbescheid, Streitgegenstand, Verweisung wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 10.04
    Der Gesetzgeber darf sich aus sachlichen Gründen über Berufungsvereinbarungen hinwegsetzen, wenn und soweit er seine Ziele, die sich im Rahmen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit halten, nur auf diese Weise verwirklichen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 2.00 - IÖD 2001, 218, 219 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 79, 278, 282/70 - BVerfGE 43, 242, 279, und Beschluss vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303, 336).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht